Christian V. beim Obersten Gericht

Christian V. führte den Vorsitz beim Obersten Gericht. Der absolutistische Herrscher des Reiches war gleichzeitig der höchste Richter. Das Oberste Gericht versammelte sich einmal pro Jahr und gab selbst normalen Bürger die – theoretische – Möglichkeit, ihre Angelegenheiten vor dem König prüfen zu lassen.

Das Gemälde stammt vermutlich von 1697 und hängt an seinem ursprünglichen Platz im Schloss.

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